Westfälische Nachrichten Fr., 22.11.2013 Von Axel Roll Hauptausschuss berät am Donnerstag Villa jetzt doch in die Denkmalliste? Borghorst - Könnte die Stadt Steinfurt die Villa Heimann in ihre Denkmalliste eintragen, obwohl der Landeskonservator von einer Unterschutzstellung abgeraten hat? Diese angesichts des Fortschreitens der Planungen für das neue Feuerwehrgerätehaus mehr hypothetische Frage könnte am Donnerstag erneut diskutiert werden. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat zum zweiten Mal beantragt, aus der Villa ein Denkmal zu machen. Bürgermeister Andreas Hoge antwortet in der Vorlage für die nächste Hauptausschusssitzung am kommenden Donnerstag (19 Uhr, Sitzungssaal I im Rathaus), dass die Stadt „hinsichtlich der Eintragung keinen Ermessens- und Beurteilungsspielraum“ hat. Damit orientiert sich die Verwaltung zu 100 Prozent am Gesetzestext. Es ginge aber auch anders, wie LWL-Sprecher Klaus Fischer im WN-Gespräch sagte. Wenn die Stadt partout auf einen Erhalt bestehe, dann würde der Landeskonservator „eine Eintragung auch entgegen unserer Empfehlung hinnehmen“. Aber noch einmal: Dazu wird es wohl nicht mehr kommen, weil die Planungen für das neue Feuerwehrgerätehaus ohne die Villa schon zu lange laufen. Darum kommt der erneute Anlauf der Grünen auf Rettung des Hauses zu spät. Der Abriss ist beschlossene Sache. Nur ein Winkel der Außenmauern des alten Gemäuers soll als Erin-nerungsstätte an die jüdische Familie Heimann stehen bleiben (die WN berichteten ausführlich). Bürgermeister Hoge zieht für seine ablehnende Begründung die rein rechtliche Karte. So sei für die Eintragung in die Liste einzige Bedingung die „Denkmaleigenschaft“ des Gebäudes sei. Die sei durch ein Gutachten des Landeskonservators vom 4. September nicht gegeben. In dem Schreiben aus Münster heißt es wörtlich: „Eine Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Steinfurt kann nicht emp-fohlen werden.“ Hauptargument der Experten: Die Bausubstanz sei zu stark reduziert. LWL-Sprecher Klaus Fischer kann sich nicht dran erinnern, dass eine Kommune ein Objekt unter Schutz gestellt hat, obwohl seine Behörde davon abgeraten hat. „Meistens ist es umgekehrt. Dann wehren sich die Städte gegen eine vom Landeskonservator angeregte Eintragung.“ In Streitfällen schalte die münsterische Behörde das zuständige Landesministerium ein. Im Falle der Villa Heimann könnte sich Fischer diesen Weg, der eine sehr hohe Hürde darstelle, aber nicht vorstellen. In der Begründung der Denkmalschützer aus Münster war der fortgeschrittene Verfall das Hauptargument, sich gegen eine Eintragung auszusprechen. Aus „künstlerischen, wissenschaftlichen, volks- kundlichen oder städtebaulichen Gründen“ liege weder ein „Erhaltungs- noch ein Nutzungskriterium“ vor. Allerdings räumten die Experten ein, dass die Villa Heimann für die Borghorster Geschichte von Bedeutung sei. Sie belege, dass eine wohlhabende jüdische Kaufmannschaft zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Borghorst gelebt habe. Dieses Argument führt übrigens auch die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit aus Münster an. Die hatte schon im Mai dem Bürgermeister einen eindringlichen Appell geschickt, die Villa der Nachwelt zu erhalten. „Zeigen Sie sich geschichtsbewusst und verhindern Sie die Entsorgung eines wichtigen Teils der Borghorster Geschichte“, schreibt Geschäftsführer Andreas Determann an Bürgermeister Hoge. Er bezeichnet die Fassade als „eine der letzten authentischen Erinnerungen an die jüdischen Bürger der Stadt“. Sie verhindere, dass die Erinnerung an die Juden in Borghorst ge-sichtslos bleibe.