Selbstverstümmler
Als Selbstverstümmler gelten bis heute Menschen, die mutwillig ihrem eigenen Körper Schaden zufügen.
Mutwillige Selbstverstümmelung, um den Wehrdienst nicht anzutreten, ist bis heute strafbar. Zu unterscheiden ist die Selbstverstümmelung vom selbstverletzenden Verhalten.