Asoziale
Als „asozial“ galten im Nationalsozialismus sämtliche als minderwertig eingeschätzte Menschen aus unangepassten sozialen Gruppen.
Auch wer nicht oder „ungenügend“ arbeitete wurde so stigmatisiert. Darunter fielen aus sozialhygienischen Gründen insbesondere Bettler, Landstreicher, jenische „nach Zigeunerart herumziehende Landfahrer“, Homosexuelle, Prostituierte, Zuhälter, arbeitsunwillige Fürsorgeempfänger, Alkoholiker und deklassierte Unterschichtsfamilien, aber auch sexuell freizügige Frauen und Personen, die Unterhaltsverpflichtungen vernachlässigten.
Sinti und Roma galten schon alleine wegen ihrer ethnischen bzw. „rassischen“ Zugehörigkeit als „geborene Asoziale“. Wie die so genannten „Schwachsinnigen“ wurden „Asoziale“ in „Trinkerlisten“ und „Sippenakten“, Homosexuelle in „rosa Listen“ erfasst.
Die so genannten Asozialen waren von Eheverboten, Sterilisation, Asylierung und Internierung betroffen. „Asoziale“ Männer wurden in Konzentrationslagern, „Asozialenkolonien“ oder „Arbeitserziehungslagern“ der Zwangsarbeit unterworfen.
Eine unbekannte Zahl von Insassen überlebte die Lagerbedingungen nicht. Vermeintlich „asoziale“ Jugendliche wurden zur Disziplinierung in Jugendkonzentrationslager interniert. Die Nationalsozialisten waren von der Vererbbarkeit angeblicher „Asozialität“ überzeugt. Das Erfassen, Einsperren, Kontrollieren und „Zerschlagen“ vermeintlich „asozialer Großfamilien“ wurde zu einem zentralen Anliegen von Rassenhygieniker/-innen.