Deserteure
Als Deserteure gelten Soldaten, die ihren militärischen Verpflichtungen in Kriegs- und Friedenszeiten nicht nachkommen.
Bis heute verhängen viele Länder Haftstrafen für Deserteure. In Deutschland wird zwischen Fahnenflucht und „unerlaubtem Entfernen von der Truppe“ unterschieden.
Wehrstrafgesetz § 16 der Bundesrepublik Deutschland, 8. September 2009:
Zitat „Wer eigenmächtig seine Truppe oder Dienststelle verläßt, […] wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft.“