Volksverräter

16/01/2025 at 16:59

Der diskriminierende Begriff wurde von den Nationalsozialisten besonders auf „innere Feinde“ angewandt.

Mit dem Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Partei und Staat und zum Schutz der Parteiuniformen vom 20. September 1934 ahndete die NS-Justiz jegliche Systemkritik. Verurteilte wurden zum Teil öffentlich bloßgestellt und in Konzentrationslager gezwungen.