Vorbeugehaft

16/01/2025 at 17:00

Bereits seit der Gesetzgebung des Kaiserreichs war die preußische Polizei ermächtigt, Personen, die Straftaten begangen hatten und mindestens dreimal vorbestraft waren, zur „Erziehung durch körperliche Arbeit in ein Zuchthaus einzuliefern“.

Die Nationalsozialist:innen weiteten diese polizeilichen Rechte so aus, dass auch bei nicht strafbaren Handlungen „vorbeugende Polizeihaft“ angeordnet werden konnte. In der NS-Zeit konnten Menschen ohne richterlichen Beschluss zeitlich unbegrenzt inhaftiert werden. Die vorbeugende Verbrechensbekämpfung war ein Maßnahmenkatalog des Regimes zur Überwachung von Wiederholungstätern. Bei der polizeilichen Vorbeugungshaft konnten Menschen, ohne richterlichen Beschluss, zeitlich unbegrenzt auch in Konzentrationslagern festgehalten werden.