Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses
Das Gesetz zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ vom 14. Juli 1933 wurde bereits Ende der Weimarer Republik vorformuliert als Sterilisationsgesetz. Die Nationalsozialisten erweiterten es um die Möglichkeit der Zwangssterilisation. Es diente den NS-Ideologen der sogenannten „Rassenhygiene“ durch Unfruchtbarmachung vermeintlich „Erbkranker“ und Alkoholiker.
In ganz Deutschland sterilisierte man auf dieser Grundlage ca. 350.000 – 400.000 Menschen zwangsweise. Vermutlich starben an den Operationen 5.000 Menschen, zu 90% Frauen.