Homo-Kartei

16/01/2025 at 16:31

Mit der Verschärfung des § 175a ab dem 1. September 1935 konnte die Gestapo Personen, denen „Homosexuelles Verhalten“ vorgeworfen wurde, in einer sogenannten „Homo-Kartei“ katalogisieren.
Bis über das Ende des Nationalsozialismus hinaus wurden diese Karteien verwahrt.