Sinti und Roma
Der Zentralrat deutscher Sinti und Roma hat das Wortpaar gegen die diskriminierende Bezeichnung „Zigeuner“ durchgesetzt. Sinti – größte Gruppe; seit 600 Jahren im deutschen Sprachraum lebend. Roma – Ende des 19. Jahrhunderts aus Ost- und Südosteuropa immigriert. Opferzahlen??
Nach 1945: Nach dem Bundesentschädigungsgesetz in der Fassung von 1953 wurden Sinti und Roma nicht als Opfer des NS-Regimes anerkannt, da sie „überwiegend nicht aus rassischen Gründen“, sondern wegen ihrer „asozialen und kriminellen Haltung“ inhaftiert worden seien.
Bis Anfang 1956 wurden viele Entschädigungsverfahren abgelehnt, da von Rechts wegen „eine rassische Verfolgung der Zigeuner“ erst ab März 1943 anzunehmen sei, und ab 1956 wurde dies durch ein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) festgeschrieben.
Erst seit Ende 1963 wurde dieses Urteil teilweise revidiert. Die meisten Entschädigungsverfahren von Sinti und Roma waren jedoch bereits durch unanfechtbare Bescheide oder rechtskräftige Urteile abgeschlossen.
Der Zentralrat deutscher Sinti und Roma setzt sich seit 1982 für die noch lebenden Opfer der NS-Verfolgung und ihrem Anspruch auf Entschädigungen ein.
Erst seit 2009 werden „Anerkennungsleistungen“ (2.000 €) an die Sinti und Roma gezahlt, die in Ghettos, Lagern und Haftstätten im damaligen deutschen Reich inhaftiert waren.