Volksgemeinschaft

16/01/2025 at 16:57

Die Nationalsozialisten propagierten das Bild einer „Volksgemeinschaft“, die auf „blutmäßiger Verbundenheit“ und auf gemeinsamem politischen Glauben ohne Klassen- und Standesunterschiede beruhte.

Durch die Änderung des Strafgesetzbuches vom 28. Juni 1935 wurde das „gesunde Volksempfinden“ zu einem Rechtsbegriff. Vergehen gegen das „Volksempfinden“ konnten strafrechtlich verfolgt werden.

Der Begriff des „gesunden Volksempfindens“ wurde nicht in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen, obwohl es in den 1950er Jahren immer wieder von politischer Seite Bestrebungen gab, ihn wieder aufzunehmen.